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Wenn I des Gewusst Hätt!

Richtiges Heizen reduziert giftige Feinstaubemissionen und spart Geld.


Nach Bestimmungen des Burgenländischen Luftreinhalte-, Heizungsanlagen- und Klimaanlagengesetz 2008 dürfen keine Abfälle wie

Verpackungsmaterialien, Joghurtbecher, Kunststoffflaschen, Wegwerfwindeln, Textilien, Leder, Küchenabfälle oder kunststoffbeschichtetes und imprägniertes Holz oder Ähnliches verbrannt werden.

Papier und Kartonagen dürfen nur in kleinen Mengen zum Anheizen verwendet werden.

 

Auch bei sorgfältigem Betrieb der Heizung ist eine regelmäßige Reinigung sowie die Kontrolle durch den Rauchfangkehrer notwendig !  

 

 

Besonders notwendig ist die Kehrung der Rauchfänge in den Wintermonaten während des Heizbetriebes.


Schicken Sie den Rauchfangkehrer nicht weg, auch wenn geheizt wird, kann der Rauchfang gekehrt werden! 

 
 
 
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