Richtiges Heizen reduziert giftige Feinstaubemissionen und spart Geld.
Nach Bestimmungen des Burgenländischen Luftreinhalte-, Heizungsanlagen- und Klimaanlagengesetz 2008 dürfen keine Abfälle wie
Verpackungsmaterialien, Joghurtbecher, Kunststoffflaschen, Wegwerfwindeln, Textilien, Leder, Küchenabfälle oder kunststoffbeschichtetes und imprägniertes Holz oder Ähnliches verbrannt werden.
Papier und Kartonagen dürfen nur in kleinen Mengen zum Anheizen verwendet werden.
Schicken Sie den Rauchfangkehrer nicht weg, auch wenn geheizt wird, kann der Rauchfang gekehrt werden!